Veröffentlichungen vom Amtsgericht Moenchengladbach zum Aktenzeichen HRB 11819
Firma: ME Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH
Sitz: Mönchengladbach
Adresse: Breite Straße 132, 41238 Mönchengladbach
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HRB 11819: ME Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Mönchengladbach, Breite St...
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ME Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Mönchengladbach, Breite Straße 132, 4...
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ME Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Mönchengladbach (Breite Straße 132, 4...
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Veröffentlichung vom 18.10.2006 08:03:00
ME Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Mönchengladbach (Breite Straße 132, 41238 Mönchengladbach). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2006. Die Gesellschaft ist durch Abspaltung der 100-prozentigen Beteiligung an der VSBI s.r.o., Zilina/Slowakei, aus dem Vermögen der Scheidt & Bachmann GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 2125) entstanden. Die Neugründung der Gesellschaft ist mit der Eintragung der Abspaltung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 29.09.2006 wirksam geworden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegenstand: der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Grundbesitz im In- und Ausland, insbesondere die Regelung von Miet-, Pacht und Nutzungsverhältnissen mit Unternehmen der Scheidt & Bachmann Gruppe. Stammkapital: 585.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Bestellt als Geschäftsführer: Elsenbruch, Thomas, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX; Dr. h.c. Miller, Gert, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. h.c. Miller, Gert aus Mönchengladbach,
Elsenbruch, Thomas aus Mönchengladbach