Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hagen zum Aktenzeichen HRB 11764
Firma: LiSo GmbH
Sitz: Gevelsberg
Adresse: Körnerstraße 40, 58285 Gevelsberg
Veränderungen
HRB 11764: LiSo GmbH, Gevelsberg, Körnerstraße 40, 58285 Gevelsberg. Die Abspalt...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.12.2020 20:00:00
HRB 11764: LiSo GmbH, Gevelsberg, Körnerstraße 40, 58285 Gevelsberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Körnerstraße 40, 58285 Gevelsberg. die Betreuung und Verwaltung von Vermögenswerten jeglicher Art und damit unmittelbar und mittelbar zusammenhängende Dienstleistungen. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar dienlich sind. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Helling, Thomas, Gevelsberg, *XX.XX.XXXX; Helling, Annette, Gevelsberg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der HVV GmbH mit Sitz in Gevelsberg (Amtsgericht Hagen, HRB 10183) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 02.10.2020 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 02.10.2020. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Helling, Annette aus Gevelsberg,
Helling, Thomas aus Gevelsberg