Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kleve zum Aktenzeichen HRB 11754
Firma: Tierarztapotheke Lintjeshof GmbH
Sitz: Straelen
Adresse: Johann-Giesberts-Platz 1, 47638 Straelen
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.09.2012 12:00:00
Tierarztapotheke Lintjeshof GmbH, Straelen, Johann-Giesberts-Platz 1, 47638 Straelen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2012. Geschäftsanschrift: Johann-Giesberts-Platz 1, 47638 Straelen. Gegenstand: Die Erbringung tierärztlicher Leistungen, der Handel mit Tiermedikamenten und zugehörigen Arzneimitteln sowie mit sonstigen Hilfsmitteln und die Erbringung von Laborleistungen im tiermedizinischen Bereich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss können einzelne oder mehrere Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Dirven, Franciscus Maria Clemens, Knokke/Belgien, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Dapper, Johannes Gerardus Maria, Eindhoven/Niederlande, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Tierarztapotheke Lintjeshof OHG, Straelen (Amtsgericht Kleve, HRA 3931) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.08.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dapper, Johannes Gerardus Maria aus Eindhoven/Niederlande,
Dirven, Franciscus Maria Clemens aus Knokke/Belgien