Veröffentlichungen vom Amtsgericht Münster zum Aktenzeichen HRB 11751
Firma: Brunnenstraße 105-109 Berlin Grundbesitz GmbH
Sitz: Düsseldorf
Adresse: Annette-Allee 4, 48149 Münster
Löschungen
Brunnenstraße 105-109 Berlin Grundbesitz GmbH, Münster, Annette-Allee 4, 48149 M...
Veränderungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.12.2008 12:00:00
Brunnenstraße 105-109 Berlin Grundbesitz GmbH, Münster, (An der Aten Ziegelei 5, 48157 Münster).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Projektierung, die Entwicklung, die Errichtung, die Vermietung, die Verwaltung und die Veräußerung einer Teilfläche in einer ungefähren Größe von 21.100 qm des Grundstücks in Berlin-Wedding, verzeichnet im Grundbuch des Amtsgericht Hohenschönhausen von Berlin-Wedding, Blatt Nr. 26617, Flur 92, Flurstück 341, 108B, 109, 109A, 109B, 110, 110A, 110B Swinemünder Str. 64a, 64b, 64c,64d, 64e, 64f, 64g mit einer grundbuchamtlichen Fläche von 33.877 qm. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Brockmann, Dirk, Gütersloh, *XX.XX.XXXX; Diesen, Christian, Münster, *XX.XX.XXXX; Klotschke, Stefan, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX; Marquardt, Bernd Uwe, Krefeld, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der HLG Wedding GmbH & Co. KG, Münster (Amtsgericht Münster HRA 5469) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25. Juli 2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Brockmann, Dirk aus Gütersloh,
Diesen, Christian aus Münster,
Klotschke, Stefan aus Düsseldorf,
Marquardt, Bernd Uwe aus Krefeld