Veröffentlichungen vom Amtsgericht Steinfurt zum Aktenzeichen HRB 11704
Firma: Senger Holding AG
Sitz: Rheine
Adresse: Oldenburger Straße 1-11, 48429 Rheine
Veränderungen
HRB 11704: Senger Holding AG, Rheine, Oldenburger Straße 1-11, 48429 Rheine. Die...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 11704: Senger Holding AG, Rheine, Oldenburger Straße 1-11, 48429 Rheine. Es ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.09.2017 20:01:00
HRB 11704: Senger Holding AG, Rheine, Oldenburger Straße 1-11, 48429 Rheine. Aktiengesellschaft. Satzung vom 07.07.2017. Geschäftsanschrift: Oldenburger Straße 1-11, 48429 Rheine. Gegenstand: Der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen und von Grundbesitz, Dienstleistungen für verbundene Unternehmen und Dritte. Grundkapital: 550.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Vorstand: Hemelt, Michael, Emsbüren, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstand: Senger, Andreas, Rheine, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Senger Holding GmbH, Rheine (Amtsgericht Steinfurt HRB 3705) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.07.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hemelt, Michael aus Emsbüren,
Senger, Andreas aus Rheine