Veröffentlichungen vom Amtsgericht Steinfurt zum Aktenzeichen HRB 11692
Firma: Senger Group AG
Sitz: Rheine
Löschungen
HRB 11692: Senger Group AG, Rheine, Oldenburgstraße 1-11, 48429 Rheine. Änderung...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 11692: Senger Group AG, Rheine, Oldenburgstraße 1-11, 48429 Rheine. Es ist b...
Berichtigungen
HRB 11692: Senger Group AG, Rheine, Oldenburgstraße 1-11, 48429 Rheine. Das Halt...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.08.2017 20:01:00
HRB 11692: Senger Group AG, Rheine, Oldenburgstraße 1-11, 48429 Rheine. Aktiengesellschaft. Satzung vom 07.07.2017. Geschäftsanschrift: Oldenburgstraße 1-11, 48429 Rheine. Gegenstand: Das Halten, das Verwalten, der Erwerb und die Veräußerung von Gesellschaftsbeteiligungen, Immobilien und sonstigen Vermägensgegenständen. Grundkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Vorstand: Senger, Jörg, Rheine, *XX.XX.XXXX; Senger, Stefanie, Rheine, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstand: Senger, Andreas, Rheine, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Senger Group GmbH, Rheine (Amtsgericht Steinfurt HRB 8937) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.07.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Senger, Andreas aus Rheine,
Senger, Jörg aus Rheine,
Senger, Stefanie aus Rheine