Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bad Oeynhausen zum Aktenzeichen HRB 11655
Firma: NOVOTERGUM Lübbecke GmbH
Sitz: Lübbecke
Adresse: Am Markt 8, 32312 Lübbecke
Löschungen
NOVOTERGUM Lübbecke GmbH, Lübbecke, Am Markt 8, 32312 Lübbecke. Die Verschmelzun...
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NOVOTERGUM Lübbecke GmbH, Lübbecke, Am Markt 8, 32312 Lübbecke. Die Gesellschaft...
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NOVOTERGUM Lübbecke GmbH, Lübbecke, Am Markt 8, 32312 Lübbecke. Der mit der NOVO...
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NOVOTERGUM Lübbecke GmbH, Lübbecke, Am Markt 8, 32312 Lübbecke. Geschäftsführer:...
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NOVOTERGUM Lübbecke GmbH, Lübbecke, Am Markt 8, 32312 Lübbecke. Nicht mehr Gesch...
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NOVOTERGUM Lübbecke GmbH, Lübbecke, Am Markt 8, 32312 Lübbecke. Mit der NOVOTERG...
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NOVOTERGUM Lübbecke GmbH, Lübbecke, Am Markt 8, 32312 Lübbecke.Mit der NOVOTERGU...
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NOVOTERGUM Lübbecke GmbH, Lübbecke, Am Markt 8, 32312 Lübbecke.Bestellt als Gesc...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.11.2009 22:00:00
NOVOTERGUM Lübbecke GmbH, Lübbecke, Am Markt 8, 32312 Lübbecke.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.08.2009. Geschäftsanschrift: Am Markt 8, 32312 Lübbecke. Gegenstand: Betreiben eines NOVOTERGUM Gesundheitszentrums in Lübbecke zur Durchführung von nichtärztlichen therapeutischen Maßnahmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lange, Franziska, Braunschweig, *XX.XX.XXXX; Meiser, Joseph, Bad Münstereifel, *XX.XX.XXXX; Schindler, Martin, Hürth, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der NOVOTERGUM Lübbecke GmbH & Co. KG , Lübbecke (AG Bad Oeynhausen HR A 6013) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.08.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Lange, Franziska aus Braunschweig,
Meiser, Joseph aus Bad Münstereifel,
Schindler, Martin aus Hürth