Veröffentlichungen vom Amtsgericht Paderborn zum Aktenzeichen HRB 11617
Firma: Pollmeier Holding GmbH
Sitz: Hövelhof
Veränderungen
HRB 11617: Pollmeier Holding GmbH, Hövelhof, Industriestr. 38, 33161 Hövelhof. D...
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HRB 11617: Pollmeier Holding GmbH, Hövelhof, Industriestr. 38, 33161 Hövelhof. D...
Berichtigungen
HRB 11617: Pollmeier Holding GmbH, Hövelhof, Industriestr. 38, 33161 Hövelhof. V...
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HRB 11617: Pollmeier Holding GmbH, Hövelhof, Industriestr. 38, 33161 Hövelhof. N...
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Veränderungen
HRB 11617: Pollmeier Holding GmbH, Hövelhof, Industriestr. 38, 33161 Hövelhof. D...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.08.2014 20:07:00
HRB 11617:Pollmeier Holding GmbH, Hövelhof, Industriestr. 38, 33161 Hövelhof.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.06.2014/12.08.2014. Geschäftsanschrift: Industriestr. 38, 33161 Hövelhof. Verwaltung von eigenem Grundbesitz und sonstigem eigenen Vermögen, insbesondere der Beteiligungen an der Heinrich Pollmeier GmbH mit Sitz in Hövelhof (Amtsgericht Paderborn, HRB 6434) und der Baugruppentechnik Pollmeier GmbH mit Sitz in Hövelhof (Amtsgericht Paderborn, HRB 6713), sowie das Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den vorbezeichneten Gegenständen. sowie ferner der Betrieb einer Photovoltaik-Anlage. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Pollmeier, Erik, Hövelhof, *XX.XX.XXXX; Pollmeier, Holger, Verl, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Pollmeier IPV OHG, Hövelhof (Amtsgericht Paderborn, HRA 6578) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.06.2014/12.08.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Pollmeier, Erik aus Hövelhof,
Pollmeier, Holger aus Verl