Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bonn zum Aktenzeichen HRB 11554
Firma: Marien-Hospital Euskirchen GmbH
Sitz: Euskirchen
Veränderungen
HRB 11554: Marien-Hospital Euskirchen GmbH, Euskirchen, Gottfried-Disse-Str. 40,...
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HRB 11554: Marien-Hospital Euskirchen GmbH, Euskirchen, Gottfried-Disse-Str. 40,...
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Veröffentlichung vom 18.09.2017 20:01:00
HRB 11554: Klinik Psychosoziale Behandlung und Rehabilitation St. Martin GmbH, Euskirchen, Gottfried-Disse-Str. 40, 53879 Euskirchen. Die Gesellschafterversammlung hat am 04.07.2017 beschlossen, das Stammkapital von DEM 100.000,00 auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 870,81 auf EUR 52.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital und Gesellschafterin) zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 04.07.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital und Gesellschafterin) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 948.000,00 zum Zwecke der Ausgliederung beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 04.07.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesesellschaft, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. Neue Firma: Marien-Hospital Euskirchen GmbH. Neues Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 04.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.07.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.07.2017 Teile des Vermögens (Marien-Hospital) der Stiftung Marienhospital Euskirchen mit Sitz in Euskirchen (Amtsgericht Bonn HRA 8928) im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.