Veröffentlichungen vom Amtsgericht Siegen zum Aktenzeichen HRB 11534
Firma: connecT SYSTEMHAUS AG
Sitz: Siegen
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HRB 11534: connecT SYSTEMHAUS AG, Siegen, Marktstraße 45 A, 57078 Siegen. Einzel...
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HRB 11534: connecT SYSTEMHAUS AG, Siegen, Marktstraße 45 A, 57078 Siegen. Nach E...
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HRB 11534: connecT SYSTEMHAUS AG, Siegen, Marktstraße 45 A, 57078 Siegen. Bestel...
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HRB 11534: connecT SYSTEMHAUS AG, Siegen, Marktstraße 45 A, 57078 Siegen. Einzel...
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HRB 11534: connecT SYSTEMHAUS AG, Siegen, Marktstraße 45 A, 57078 Siegen. Gesamt...
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HRB 11534: connecT SYSTEMHAUS AG, Siegen, Marktstraße 45 A, 57078 Siegen. Gesamt...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.03.2018 20:03:00
HRB 11534: connecT SYSTEMHAUS AG, Siegen, Marktstraße 45 A, 57078 Siegen. Aktiengesellschaft. Satzung vom 11. Januar 2018. Geschäftsanschrift: Marktstraße 45 A, 57078 Siegen. Gegenstand: Beratung/Entwicklung/Handel/Service und Schulung mit Computer Soft- und Hardware sowie Kommunikationssystemen. Grundkapital: 51.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Dimter, Jens, Netphen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der connecT EDV-Vertriebs GmbH mit Sitz in Siegen (Amstgericht Siegen - HRB 4559). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dimter, Jens aus Netphen