Veröffentlichungen vom Amtsgericht Paderborn zum Aktenzeichen HRB 11451
Firma: PHOENIX CONTACT Power Supplies GmbH
Sitz: Paderborn
Adresse: Oberes Feld 1, 33106 Paderborn
Veränderungen
HRB 11451: PHOENIX CONTACT Power Supplies GmbH, Paderborn, Oberes Feld 1, 33106 ...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.03.2014 19:58:00
HRB 11451:PHOENIX CONTACT Power Supplies GmbH, Paderborn, Oberes Feld 1, 33106 Paderborn.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.08.2000, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung der Firma, des Unternehmensgegenstandes sowie die Sitzverlegung von Bad Sassendorf (bisher Amtsgericht Arnsberg HRB 6204) nach Paderborn beschlossen. Geschäftsanschrift: Oberes Feld 1, 33106 Paderborn. Gegenstand: Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Service von elektrischen und elektronischen Geräten und Baugruppen, insbesondere von Stromversorgungen für industrielle Anwendungen. Stammkapital: 8.226.460,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Emsermann, Mathias, Sasbach, *XX.XX.XXXX; Heinemann, Michael, Lage, *XX.XX.XXXX; Schulte, Theodor, Salzkotten, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Achenbach, Marwin, Soest, *XX.XX.XXXX; Henkel, Hartmut, Blomberg, *XX.XX.XXXX; Mühlenschulte, Martin, Warstein, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der APtronic Aktengesellschaft, Bad Sassendorf (Amtsgericht Arnsberg HRB 6204) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 14.02.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Achenbach, Marwin aus Soest,
Dr. Emsermann, Mathias aus Sasbach,
Heinemann, Michael aus Lage,
Henkel, Hartmut aus Blomberg,
Mühlenschulte, Martin aus Warstein,
Schulte, Theodor aus Salzkotten