Veröffentlichungen vom Amtsgericht Paderborn zum Aktenzeichen HRB 1134
Firma: FBV Fliesen und Bauelemente Vertriebsgesellschaft mbH
Sitz: Paderborn
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HRB 1134: FBV Fliesen und Bauelemente Vertriebsgesellschaft mbH, Paderborn, Halb...
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HRB 1134: FBV Fliesen und Bauelemente Vertriebsgesellschaft mbH, Paderborn, Halb...
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FBV Fliesen und Bauelemente Vertriebsgesellschaft mbH, Paderborn, Halberstädter ...
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FBV Fliesen und Bauelemente Vertriebsgesellschaft mbH, Paderborn (Halberstädter ...
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FBV Fliesen und Bauelemente Vertriebsgesellschaft mbH, Paderborn (Halberstädter ...
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FBV Fliesen und Bauelemente Vertriebsgesellschaft mbH, Paderborn (Halberstädter ...
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Veröffentlichung vom 18.09.2007 17:23:00
FBV Fliesen und Bauelemente Vertriebsgesellschaft mbH, Paderborn (Halberstädter Str. 39, 33106 Paderborn). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 09.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.08.2007 Teile des Vermögens der Zentraleinkauf Baubedarf GmbH & Co. KG mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn HRA 880) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.