Veröffentlichungen vom Amtsgericht Siegburg zum Aktenzeichen HRB 11310
Firma: Hilfe zur Arbeit Zukunfts-GmbH
Sitz: Siegburg
Löschungen von Amts wegen
HRB 11310: Hilfe zur Arbeit Zukunfts-GmbH, Siegburg, Händelstraße 11-13, 53721 S...
Löschungsankündigungen
HRB 11310: Hilfe zur Arbeit Zukunfts-GmbH, Siegburg, Händelstraße 11-13, 53721 S...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 20.03.2012 12:00:00
Hilfe zur Arbeit Zukunfts-GmbH, Siegburg, Händelstraße 11-13, 53721 Siegburg. Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand und Zweck des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Die Gesellschaft mit Sitz in Siegburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und der Berufsbildung sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. (3) Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht insbesondere durch die Gewährung arbeits- und sozialpädagogischer Hilfen zur Arbeit sowie Qualifizierung und Ausbildung als Hilfe zur Selbsthilfe. Dies umfasst auch psychosoziale und seelsorgerische Begleitung. Die Angebote der Gesellschaft dienen insbesondere schwer vermittelbaren Arbeitslosen, auch solchen in besonderen sozialen Schwierigkeiten. Ziel der Gesellschaft ist es, den Beschäftigten Zugang zum Erwerbsleben zu eröffnen und ihre Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern. Der Zweck der Gesellschaft wird ferner durch Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut bei sozial- und einkommensschwachen Personengruppen in unserer Gesellschaft verwirklicht. Die Gesellschaft kann ihr Angebot auch auf folgende Bereiche ausweiten: Förderung von Menschen mit Behinderung, z.B. durch den Betrieb von Integrationsunternehmen, Vermittlung in Arbeit, Arbeitnehmerüberlassung. Die Gesellschaft wird damit tätig in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche. (4) Die Gesellschaft ist Mitglied des als Spitzenverbandes der Freien Wohlfahrtspflege anerkanntem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland e. V. und dadurch auch dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland angeschlossen. (5) Die Mitglieder der Organe und die leitenden Mitarbeiter müssen in der Regel einem evangelischen Bekenntnis angehören. Sonstige Mitarbeitende müssen in der Regel einem Bekenntnis einer Kirche angehören, die in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland mitarbeitet. Gehören Mitarbeiter ausnahmsweise keinem christlichen Bekenntnis an, so müssen sie Auftrag und konfessionelle Grundrichtung der Gesellschaft achten.Neueintragungen
Hilfe zur Arbeit Zukunfts-GmbH, Siegburg, Händelstraße 11-13, 53721 Siegburg. Ge...