Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hagen zum Aktenzeichen HRB 11260
Firma: VGH Viktoria Garten Hüttenindustriebedarf GmbH
Sitz: Schwelm
Adresse: Am Beul 15, 45525 Hattingen
Veränderungen
HRB 11260: VGH Viktoria Garten Hüttenindustriebedarf GmbH, Schwelm, Am Beul 15, ...
Veränderungen
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Berichtigungen
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Neueintragungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.05.2019 20:01:00
HRB 11260: VGH Viktoria Garten Hüttenindustriebedarf GmbH, Schwelm, Am Beul 15, 45525 Hattingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.04.2019. Geschäftsanschrift: Am Beul 15, 45525 Hattingen. Gegenstand: Entwicklung, Produktion und Handel mit Verbrauchstoffen, Maschinen und Anlagengütern für die Hüttenindustrie, sowie der Stahl- und Rohstoffhandel. Stammkapital: 1.605.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Garten, Viktoria, Schwelm, *XX.XX.XXXX; Kireeva, Ksenia, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der VHG Viktoria Garten Hüttenindustriebedarf Aktiengesellschaft, Schwelm (Amtsgericht Hagen, HRB 7743) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26.04.2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Garten, Viktoria aus Schwelm,
Kireeva, Ksenia aus Düsseldorf