Veröffentlichungen vom Amtsgericht Gelsenkirchen zum Aktenzeichen HRB 11246
Firma: Mantra AG
Sitz: Dorsten
Adresse: Lembecker Str. 128, 46286 Dorsten
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 11246: Mantra AG, Dorsten, Lembecker Str. 128, 46286 Dorsten. Dem Registerge...
Veränderungen
HRB 11246: Mantra AG, Dorsten, Lembecker Str. 128, 46286 Dorsten. Einzelprokura:...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 11246: Mantra AG, Dorsten, Lembecker Str. 128, 46286 Dorsten. Dem Registerge...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.10.2011 12:00:00
Mantra AG, Dorsten, Lembecker Str. 128, 46286 Dorsten. Aktiengesellschaft. Satzung vom 05.08.2011. Geschäftsanschrift: Lembecker Str. 128, 46286 Dorsten. Gegenstand: Errichtung, der Erwerb und der Besitz, die Verpachtung und Vermietung von Einrichtungen der Pflege von bedürftigen Personen. Grundkapital: 50.400,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Müntjes, Hans-Günter, Dorsten, *XX.XX.XXXX; Wember, Heiderose, Dorsten, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der LiA Müntjes-Wember OHG, Dorsten (Amtsgericht Gelsenkirchen HRA 4819) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 05.08.2011. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Müntjes, Hans-Günter aus Dorsten,
Wember, Heiderose aus Dorsten