Veröffentlichungen vom Amtsgericht Moenchengladbach zum Aktenzeichen HRB 11207
Firma: Derichs & Hellebrandt GmbH
Sitz: Mönchengladbach
Adresse: Friedrich-Ebert-Straße 124-126, 41236 Mönchengladbach
Veränderungen
Derichs & Hellebrandt GmbH, Mönchengladbach, Regentenstraße 122, 41061 Mönchengl...
Veränderungen
Derichs & Hellebrandt GmbH, Mönchengladbach (Regentenstraße 122, 41061 Mönchengl...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.06.2005 10:00:00
Derichs & Hellebrandt GmbH, Mönchengladbach (Regentenstraße 122, 41061 Mönchengladbach). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.03.2005. Gegenstand: der Betrieb eines Sanitätshauses sowie die Herstellung und der Vertrieb von Rehabilitationsmitteln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Derichs, Gudrun, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX; Hellebrandt, Markus, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Derichs & Hellebrandt Sanitäts-Rehabilitationstechnik OHG, Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRA 3535) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.03.2005. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Derichs, Gudrun aus Mönchengladbach,
Hellebrandt, Markus aus Mönchengladbach