Veröffentlichungen vom Amtsgericht Paderborn zum Aktenzeichen HRB 11154
Firma: FWD GmbH
Sitz: Lippstadt
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.08.2013 12:00:00
FWD GmbH, Lippstadt, Steinbachstr. 40, 59556 Lippstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.06.2013. Geschäftsanschrift: Steinbachstr. 40, 59556 Lippstadt. Gegenstand: Beratung und Entwicklung von Vertriebsstrategien und Marktanalysen für Unternehmen der Kfz-Teile-Branche sowie für Unternehmen, die in Verbindung mit der Kfz-Teile-Branche stehen; die Mitwirkung in Aufsichtsräten mittelständischer Unternehmen der KFz-Teile-Branche; das Coaching und die Beratung von Führungskräften und leitenden Mitarbeitern der betreffenden Unternehmensbranche; die Koordination von verbundenen Unternehmensgruppen; Aufsichtsratstätigkeit; Geschäftsanbahnung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Drees, Franz Werner, Lippstadt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der FWD e.K Inhaber Franz Werner Drees mit Sitz in Lippstadt (Amtsgericht Paderborn HRA 6480) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 13.06.2013 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.06.2013. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Drees, Franz Werner aus Lippstadt