Veröffentlichungen vom Amtsgericht Münster zum Aktenzeichen HRB 11145
Firma: Evangelisches Diaspora-Werk des Münsterlandes GmbH
Sitz: Münster
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HRB 11145: Evangelisches Diaspora-Werk des Münsterlandes GmbH, Münster, Wienburg...
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HRB 11145: Evangelisches Diaspora-Werk des Münsterlandes GmbH, Münster, Wienburg...
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HRB 11145:Evangelisches Diaspora-Werk des Münsterlandes GmbH, Münster, Wienburgs...
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Evangelisches Diaspora-Werk des Münsterlandes GmbH, Münster, Wienburgstr. 62, 48...
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Evangelisches Diaspora-Werk des Münsterlandes GmbH, Münster (Wienburgstr. 62, 48...
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Evangelisches Diaspora-Werk des Münsterlandes GmbH, Münster (Wienburgstr. 62, 48...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.10.2007 12:00:00
Evangelisches Diaspora-Werk des Münsterlandes GmbH, Münster (Wienburgstr. 62, 48147 Münster). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2007. Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist es, bedürftige Menschen vor allem in den Bereichen der Alten-, Behinderten- und Jugendhilfe zu unterstützen und ihnen Hilfe zu leisten. Zur Erfüllung dieses Zwecks betreibt die Gesellschaft Einrichtungen und Dienste. Ebenso fördert und unterstützt sie die diakonischen Tätigkeiten anderer evangelischer Träger, die Einrichtungen und Dienste mit gleichartiger Zielsetzung unterhalten - insbesondere das Evangelische Perthes-Werk e. V. - durch das Sammeln und Weiterleiten von Spenden und Mitteln an diese Träger. Auch kann die Gesellschaft zur Erfüllung dieser Zwecke dem Evangelischen Perthes-Werk e. V. den Betrieb eigener Einrichtungen überlassen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Bestellt zum Geschäftsführer: Gengenbach, Joachim, Dipl.-Kaufmann, Münster, *XX.XX.XXXX; Dr. Ruschke, Werner M., Münster, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Evangelisches Diaspora-Werk des Münsterlandes e. V. , Münster (Münster, VR 4032) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.08.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Ruschke, Werner M. aus Münster,
Gengenbach, Joachim, Dipl.-Kaufmann aus Münster