Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 111296
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.07.2022 20:02:00
HRB 111296: Portfolio Rhein Ruhr GmbH, Köln, Im Zollhafen 24, 50678 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.06.2022. Geschäftsanschrift: Im Zollhafen 24, 50678 Köln. die Verwaltung des eigenen Vermöngens, insbesondere das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und die Vermietung und Verpachtung von Immobilien. Ausdrücklich ausgenommen hiervon sind alle erlaubnispflichten Tätigkeiten nach § 34c GewO. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Sesterhenn, Marc, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Arsan, Thorsten Martin, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX; Gieshold, Frank, Hürth, *XX.XX.XXXX; Grau, Nicole, Geltwil/Schweiz, *XX.XX.XXXX; Hünermann, Susanne, Köln, *XX.XX.XXXX; Slongo, Peter Sandro, Berikon/Schweiz, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des grenzüberschreitenden Formwechsel der Portfolio Rhein Ruhr ApS mit Sitz in Kopenhagen/Dänemark (Handelsregister von Kopenhagen, Erhvevsstyrelsen 30986261) nach Maßnahme des Umwandlungsplanes vom 31.03.2022 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.03.2022 mit Bestätigung einer nach deutschem Recht abgehaltenen Gesellschafterversammlung vom 14.06.202. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.