Veröffentlichungen vom Amtsgericht Siegburg zum Aktenzeichen HRB 11090
Firma: Helm Einrichtung GmbH
Sitz: Troisdorf
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HRB 11090: Daniel Helm Ihr Schreinermeister GmbH, Troisdorf, Camp-Spich-Straße 1...
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HRB 11090: Daniel Helm Ihr Schreinermeister GmbH, Troisdorf, Belgische Allee 65 ...
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Daniel Helm Ihr Schreinermeister GmbH, Troisdorf, Belgische Allee 65 b, 53842 Tr...
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Veröffentlichung vom 05.07.2010 12:00:00
Daniel Helm Ihr Schreinermeister GmbH, Troisdorf, Belgische Allee 65 b, 53842 Troisdorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.05.2010. Geschäftsanschrift: Belgische Allee 65 b, 53842 Troisdorf. Gegenstand: Die Planung und Ausführung von Innenausbau und Einrichtungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Helm, Daniel, Hürth, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden am 30.06.2010 durch Ausgliederung des von Herrn Daniel Helm unter der Firma "Daniel Helm Ihr Schreinermeister e.K" (Amtsgericht Siegburg, HRA 5124) betriebenen einzelkaufmännischen Unternehmens aus seinem Vermögen nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 28.05.2010 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.05.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Helm, Daniel aus Hürth