Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kleve zum Aktenzeichen HRB 11059
Firma: EverFocus Electronics GmbH
Sitz: Emmerich am Rhein
Veränderungen
HRB 11059: EverFocus Electronics GmbH, Emmerich am Rhein, Albert-Einstein-Straße...
Veränderungen
HRB 11059:EverFocus Electronics GmbH, Emmerich am Rhein, Albert-Einstein-Straße ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.08.2011 12:00:00
EverFocus Electronics GmbH, Emmerich am Rhein, Albert-Einstein-Straße 1, 46446 Emmerich am Rhein. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.07.2011. Geschäftsanschrift: Albert-Einstein-Straße 1, 46446 Emmerich am Rhein. Gegenstand: Der Import und Export von Handelsgütern aller Art, Soft- und Hardware-Entwicklung und Vertrieb, Vertrieb von Überwachungstechnik. Stammkapital: 3.300.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss können einzelne oder mehrere Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Reinders, Dirk, Emmerich am Rhein, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Ortmann, Corinna, Emmerich am Rhein, *XX.XX.XXXX; Piller, Jochen, Kleve, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der EverFocus Electronics AG, Emmerich am Rhein (Amtsgericht Kleve, HRB 7837) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 01.07.2011. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Ortmann, Corinna aus Emmerich am Rhein,
Piller, Jochen aus Kleve,
Reinders, Dirk aus Emmerich am Rhein