Veröffentlichungen vom Amtsgericht Siegen zum Aktenzeichen HRB 11054
Firma: Schleifstein Maschinentechnik GmbH
Sitz: Siegen
Adresse: Siegstraße 92, 57076 Siegen
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HRB 11054: Schleifstein Maschinentechnik GmbH, Siegen, Siegstraße 92, 57076 Sieg...
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HRB 11054: SMT Maschinentechnik GmbH, Siegen, Siegstraße 92, 57076 Siegen. Die G...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.08.2016 20:18:00
HRB 11054: SMT Maschinentechnik GmbH, Siegen, Siegstraße 92, 57076 Siegen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24. August 2016. Geschäftsanschrift: Siegstraße 92, 57076 Siegen. Gegenstand: Die Konstruktion, Montage und der Verkauf von Maschinen und Anlagen im Bereich der Oberflächenbehandlung, Schneidtechnik und Umformtechnik von Metallbändern und Metallplatinen sowie alle verwandten Geschäftszweige, sowie der Erwerb, Besitz und die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere von betrieblich genutztem Grundbesitz nebst aufstehenden Bauten und der Erwerb, die Nutzungsüberlassung und die Veräußerung von Rechten und Lizenzen für eigene Rechnung, sowie alle verwandten Geschäftszweige. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Koert, Karsten, Reichshof, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der SMT Holding GmbH & Co.KG mit Sitz in Siegen (Amtsgericht Siegen - HR A 8512). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Koert, Karsten aus Reichshof