Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bad Oeynhausen zum Aktenzeichen HRB 11020
Firma: PariSozial -Gemeinnützige Gesellschaft für paritätische Sozialdienste mbH in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford
Sitz: Minden
Adresse: Simeonstraße 19, 32423 Minden
Veränderungen
HRB 11020: PariSozial -Gemeinnützige Gesellschaft für paritätische Sozialdienste...
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PariSozial - gemeinnützige Gesellschaft für paritätische Sozialdienste mbH im Kr...
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PariSozial - gemeinnützige Gesellschaft für paritätische Sozialdienste mbH im Kr...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.08.2008 12:00:00
PariSozial - gemeinnützige Gesellschaft für paritätische Sozialdienste mbH im Kreis Minden-Lübbecke, Minden (Simeonstr. 19, 32423 Minden). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.03.2008. Unternehmensgegenstand: Betrieb von Zweckbetrieben im Sinne der Abgabenordnung, insbesondere die Errichtung und der Betrieb, die Übernahme der Betriebsträgerschaft und die Förderung von Einrichtungen und Diensten der Kinder-, Jugend-, Behinderten-, Gesundheits-und Altenhilfe sowie anderer soziale Dienste. Ideelle und materielle Förderung der Sozialarbeit im paritätischen Bereich, insbesondere Vermietung und Vermittlung von Räumlichkeiten für soziale Arbeit an gemeinnützige Vereine und Gruppen sowie Vermietung und Vermittlung von Wohnraum an Hilfsbedürftige. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer: Generotzky, Jürgen, Hille, *XX.XX.XXXX; Volkening, Thomas, Minden, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Siebeking, Detlef, Minden, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels des Vereins PARITÄTISCHER Verein für freie Sozialarbeit e.V., Simeonstraße 19, Minden (Amtsgericht Minden, VR 734) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 03.03.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Generotzky, Jürgen aus Hille,
Siebeking, Detlef aus Minden,
Volkening, Thomas aus Minden