Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bochum zum Aktenzeichen HRB 11000
Firma: SULO Rhein-Ruhr GmbH
Sitz: Solingen
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.11.2006 09:57:00
SULO Rhein-Ruhr GmbH, Herne-Wanne (Rottstr. 112, 44653 Herne-Wanne). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.8.2006. Gegenstand: die Entsorgung in Form einer geordneten Einsammlung, Logistik, Abfuhr, Behandlung, Verwertung und Ablagerung von Abfallstoffen und wieder verwertbaren Reststoffen aus Haushalten, Gewerbe und Industrie sowie die Sammlung und der Transport von Sonderabfall; ferner, die Beratung und Projektdurchführung im Bereich der Entsorgungs- und Umwelttechnik sowie der Handel und der Vertrieb von Sekundärrohstoffen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Hilfs- und Nebengeschäfte zu tätigen. Sie ist weiter berechtigt, sämtliche Geschäfte zu tätigen, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu fördern. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand beteiligen oder solche Unternehmen gründen; sie kann Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge abzuschließen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Hautzer, Hans-Josef, Nettetal, *XX.XX.XXXX; Klaus, Bernhard, Kirchlengern, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Cleanaway Herne GmbH & Co. KG, Herne (AG Bochum HRA 5483) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.8.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Auf das gesamte Stammkapital sind Sacheinlagen nach Maßgabe der bei Gericht eingereichten Urkunden, auf die Bezug genommen wird, geleistet. Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Hautzer, Hans-Josef aus Nettetal,
Klaus, Bernhard aus Kirchlengern