Veröffentlichungen vom Amtsgericht Iserlohn zum Aktenzeichen HRB 1100
Firma: Unterstützungseinrichtung der Busch - Jaeger, Dürener Metallwerke AG Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Lüdenscheid
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HRB 1100: Roels, Harnischmacher & Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Iser...
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Roels, Harnischmacher & Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Iserlohn, Schu...
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Veröffentlichung vom 22.06.2012 12:00:00
Roels, Harnischmacher & Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Iserlohn, Schulstraße 31, 58636 Iserlohn. Die Gesellschafterversammlung vom 19.03.2012 und 27.03.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurde die Änderung der §§ 4 (Stammkapital), 5 (Halten und Übertragen von Geschäftsanteilen), 6 (Geschäftsführung und Vertretung), 7 (Jahresabschluss), 8 (Ergebnisverwendung, Gewinnverteilung), 9 (Beschlussfassung und Gesellschafterversammlung) und 10 (Einziehung von Geschäftsanteilen) beschlossen. Weiterhin wurde ein neuer § 11 (Ausscheiden eines Neugesellschafters) hinzugefügt und der bisherige § 11 zum § 12 (Kündigung der Gesellschaft), der bisherige § 12 wurde § 13 (Tod eines Gesellschafters), der bisherige § 13 wurde § 14 (Abfindung bei Ausscheiden), der bisherige § 15 ist entfallen und ein neuer § 15 (Abfindung für ausscheidende Neugesellschafter) eingefügt, der bisherige § 14 wurde § 16 (Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheitspflicht),der bisherige § 16 wurde § 17 (Auflösung der Gesellschaft), der bisherige § 17 wurde § 18 (Bekanntmachungen) und der bisherige § 18 wurde § 19 (Schriftform) sowie der bisherige § 19 wurde § 20 (Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen). Der Gesellschaftsvertrages wurde insgesamt neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: Jegliche für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten gem. § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne des § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter einer Zweigniederlassung muss gem. § 34 Abs. 2 Steuerberatergesetz ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat.Veränderungen
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