Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bochum zum Aktenzeichen HRB 10952
Firma: MCE Technischer Support GmbH
Sitz: Bochum
Adresse: Harpener Feld 16, 44805 Bochum
Veränderungen
MCE Technischer Support GmbH, Bochum (Harpener Feld 16, 44805 Bochum). Die Gesel...
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MCE Technischer Support GmbH, Bochum (Harpener Feld 16, 44805 Bochum). Gesamtpro...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.09.2006 13:50:00
MCE Technischer Support GmbH, Bochum (Harpener Feld 16, 44805 Bochum). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.8.2006. Gegenstand: ist die Erbringung von Dienstleistungen für verbundene Unternehmen, insbesondere das Projektcontrolling, die Koordinierung des Einkaufs und die Übernahme von Verwaltungstätigkeiten. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften berechtigt, die geeignet sind, den Unternehmensgegenstand zu fördern. Sie ist insbesondere berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und weitere gleichartige oder ähnliche Gesellschaften zu gründen oder ganz oder teilweise zu erwerben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Veit, Lothar Wolfgang, Witten, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Aufspaltung der MCE Engergietechnik Deutschland GmbH mit Sitz in Bochum (AG Bochum, HRB 10684 ) nach Maßgabe des Spaltungssplanes vom 11.8.2006 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.8.2006. Die Aufspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 08.09.2006 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Veit, Lothar Wolfgang aus Witten