Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bochum zum Aktenzeichen HRB 10951
Firma: MCE Kraftwerksservice GmbH
Sitz: Bochum
Löschungen
MCE Kraftwerksservice GmbH, Bochum (Harpener Feld 16, 44805 Bochum). Die Verschm...
Veränderungen
MCE Kraftwerksservice GmbH, Bochum (Harpener Feld 16, 44805 Bochum). Die Gesells...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.09.2006 13:50:00
MCE Kraftwerksservice GmbH, Bochum (Harpener Feld 16, 44805 Bochum). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.8.2006. Gegenstand: ist die Wartung und Instandhaltung energietechnischer Anlagen, insbesondere von Kraftwerksrohrleitungssystemen, Abhitzekesselanlagen und Industriekraftwerken und von Rohrleitungen aller Art. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften berechtigt, die geeignet sind, den Unternehmensgegenstand zu fördern. Sie ist insbesondere berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und weitere gleichartige oder ähnliche Gesellschaften zu gründen oder ganz oder teilweise zu erwerben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wittig, Jörg, Mülheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Aufspaltung der MCE Energietechnik Deutschland GmbH mit Sitz in Bochum (AG Bochum, HRB 10684) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 11.8.2006 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.8.2006. Die Aufspaltung ist mit der Eintraögung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 08.09.2006 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Wittig, Jörg aus Mülheim