Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bochum zum Aktenzeichen HRB 10950
Firma: ETABO Energietechnik und Anlagenservice GmbH
Sitz: Bochum
Adresse: Harpener Feld 16, 44805 Bochum
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HRB 10950: ETABO Energietechnik und Anlagenservice GmbH, Bochum, Harpener Feld 1...
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Berichtigungen
HRB 10950: ETABO Energietechnik und Anlagenservice GmbH, Bochum, Otto-Burrmeiste...
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ETABO Energietechnik und Anlagenservice GmbH, Bochum, Harpener Feld 16, 44805 Bo...
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ETABO Energietechnik und Anlagenservice GmbH, Bochum, Harpener Feld 16, 44805 Bo...
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ETA Energietechnik und Anlagenservice GmbH, Bochum, Harpener Feld 16, 44805 Boch...
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MCE Energietechnik GmbH, Bochum, Harpener Feld 16, 44805 Bochum. Die Gesellschaf...
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MCE Energietechnik GmbH, Bochum, Harpener Feld 16, 44805 Bochum. Nicht mehr Gesc...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.09.2006 13:50:00
MCE Engergietechnik GmbH, Bochum (Harpener Feld 16, 44805 Bochum). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.8.2006. Gegenstand: ist die Entwicklung, Planung, der Vertrieb, die Herstellung und Montage energietechnischer Anlagen, insbesondere von Kraftwerksrohrleitungssystemen, Abhitzekesselanlagen und Industriekraftwerken sowie die Konstruktion und Montage von Rohrleitungen allerArt. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften berechtigt, die geeignet sind, den Unternehmensgegenstand zu fördern. Sie ist insbesondere berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und weitere gleichartige oder ähnliche Gesellschaften zu gründen oder ganz oder teilweise zu erwerben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Eisenkolb, Peter, Wien, Österreich, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der MCE Energietechnik Deutschland GmbH mit Sitz in Bochum (AG Bochum, HRB 10684) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 11.8.2006 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 11.8.2006. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.