Veröffentlichungen vom Amtsgericht Siegburg zum Aktenzeichen HRB 10904
Firma: FSO Holding GmbH
Sitz: Bad Honnef
Adresse: Spießgasse 1 a, 53604 Bad Honnef
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HRB 10904: FSO Holding GmbH, Bad Honnef, Spießgasse 1 a, 53604 Bad Honnef. Gesch...
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HRB 10904: FSO Holding GmbH, Bad Honnef, Spießgasse 1, 53604 Bad Honnef. Änderun...
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HRB 10904:FSO Holding GmbH, Bad Honnef, Linzer Straße 21, 53604 Bad Honnef.Änder...
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Softlution Holding GmbH, Bad Honnef, Linzer Straße 21, 53604 Bad Honnef. Die Ges...
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Softlution Holding GmbH, Bad Honnef, Hauptstraße 27, 53604 Bad Honnef.Geschäftsa...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.02.2010 22:00:00
Softlution Holding GmbH, Bad Honnef, Hauptstraße 27, 53604 Bad Honnef.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2009. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 27, 53604 Bad Honnef. Das Erwerben, Halten und Verwalten einschließlich des Veräußerns von Beteiligungen jeder Art an anderen Gesellschaften, der Handel mit Software und Softwarerechten sowie von Immobilien jeder Art; Tätigkeiten, für die eine Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung erforderlich ist, gehören nicht zum Unternehmensgegenstand. 111.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Solzbacher, Ferdinand, Bad Honnef, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Softlution AG mit Sitz in Bad Honnef (Amtsgericht Siegburg, HRB 6991) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 11.12.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Solzbacher, Ferdinand aus Bad Honnef