Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kleve zum Aktenzeichen HRB 10897
Firma: Heix Immobilienverwaltung GmbH
Sitz: Geldern
Veränderungen
HRB 10897: Heix Immobilienverwaltung GmbH, Geldern, Martinistraße 52-54, 47608 G...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.04.2011 12:00:00
Heix Immobilienverwaltung GmbH, Geldern, Martinistraße 52-54, 47608 Geldern. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.01.2011. Geschäftsanschrift: Martinistraße 52-54, 47608 Geldern. Gegenstand: Die Verpachtung und Verwaltung von Grundbesitz sowie sonstigem Anlagevermögen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Heix-Bohn, llka, Geldern, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Mannherz, Dirk, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Heix Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG, Geldern (HRA 1779) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.01.2011. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Heix-Bohn, llka aus Geldern,
Mannherz, Dirk aus Düsseldorf