Veröffentlichungen vom Amtsgericht Gelsenkirchen zum Aktenzeichen HRB 10821
Firma: Wirth GmbH
Sitz: Gelsenkirchen
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HRB 10821: Wirth GmbH, Gelsenkirchen, Emscherstr. 22, 45891 Gelsenkirchen. Einze...
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HRB 10821: Wirth GmbH, Gelsenkirchen, Emscherstr. 22, 45891 Gelsenkirchen. Beste...
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Veröffentlichung vom 07.12.2018 20:01:00
HRB 10821: Breyer Industrietechnik, Acryl und Licht GmbH, Gelsenkirchen, Emscherstr. 22, 45891 Gelsenkirchen. Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 150.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Wirth GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 2478) beschlossen. Neue Firma: Wirth GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Großhandel mit Industrieerzeugnissen, Vertrieb von Produkten der Metallindustrie, Oberflächentechnik im industriellen Verfahren, Beschichten von Metalloberflächen mit Kunststoffen sowie Kunststoff- und Acrylglasverarbeitung. Neues Stammkapital: 200.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2018 mit der Wirth GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 2478) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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Neueintragungen
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