Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kleve zum Aktenzeichen HRB 10756
Firma: Hennecken Remy GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Sitz: Emmerich am Rhein
Veränderungen
Hennecken Remy GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Emmerich am Rhein, Borgheeser W...
Veränderungen
Hennecken Remy GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Emmerich am Rhein, Borgheeser W...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.02.2011 12:00:00
Hennecken Remy GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Emmerich am Rhein, Borgheeser Weg 105, 46446 Emmerich am Rhein. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.07.2010 Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und 2 (Firma, Sitz) die Änderung der Firma (bisher Hennecken Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung von Krefeld (bisher Amtsgericht Krefeld HRB 13053) nach Emmerich am Rhein beschlossen. Ferner wurde beschlossen das Stammkapital von EUR 25.000,00 um EUR 35.000,00 auf EUR 60.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) zu ändern. Die §§ 7 Abs. 5 (Beschlüsse der Gesellschafter), 10 Abs. 2 (Kündigung, Austritt, Auflösung), 12 Abs. 2 (Abfindung) wurden geändert und § 12 wurde um Abs. 5 erweitert. Geschäftsanschrift: Borgheeser Weg 105, 46446 Emmerich am Rhein. Gegenstand: Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 III StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 IV Nr. 1 StBerG, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Stammkapital: 60.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Hennecken, Bernd, Krefeld, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Ehret, Thomas, Dinslaken, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.Personen: Ehret, Thomas aus Dinslaken,
Hennecken, Bernd aus Krefeld