Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 107249
Firma: HDI AI EUR Beteiligungs-GmbH
Sitz: Köln
Adresse: Charles-de-Gaulle-Platz, 50679 Köln
Veränderungen
HRB 107249: HDI AI EUR Beteiligungs-GmbH, Köln, Charles-de-Gaulle-Platz 1, 50679...
Veränderungen
HRB 107249: HDI AI EUR Beteiligungs-GmbH, Köln, Charles-de-Gaulle-Platz 1, 50679...
Berichtigungen
HRB 107249: HDI AI EUR Beteiligungs-GmbH, Köln, Charles-de-Gaulle-Platz, 50679 K...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.08.2021 20:02:00
HRB 107249: HDI AI EUR Beteiligungs-GmbH, Köln, Charles-de-Gaulle-Platz, 50679 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.07.2021. Geschäftsanschrift: Charles-de-Gaulle-Platz, 50679 Köln. Gegenstand: Zweck der Gesellschaft besteht im Aufbau, Halten und Verwalten eines Portefeuilles von passiven Kapitalanlagen, insbesondere durch das Eingehen von Beteiligungen an Gesellschaften mit einem ähnlichen Gesellschaftszweck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Mann, Thomas, Bonn, *XX.XX.XXXX; Meyer, Jürgen, Köln, *XX.XX.XXXX; Wölbern, Thorsten, Hannover, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der HDI AI EUR Beteiligungs-GmbH & Co. KG, Köln (Amtsgericht Köln, HRA 28747) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.07.2021. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.