Veröffentlichungen vom Amtsgericht Siegburg zum Aktenzeichen HRB 10633
Firma: Dr. Langner Verwaltungsgesellschaft mbH
Sitz: Königswinter
Adresse: Hauptstraße 470, 53639 Königswinter
Löschungen von Amts wegen
HRB 10633:Dr. Langner Verwaltungsgesellschaft mbH, Königswinter, Hauptstraße 470...
Löschungsankündigungen
Veröffentlichung vom 07.10.2013 22:00:00
Dr. Langner Verwaltungsgesellschaft mbH, Königswinter, Hauptstraße 470, 53639 Königswinter. das Registergericht hat glaubhafte Kenntnis erlangt, dass die Gesellschaft vermögenslos geworden ist, da für die Gesellschaft unter dem 18.01.2012 die eidesstattliche Versicherung abgegeben worden ist, aus der sich keine Vermögenswerte ergeben.Es ist daher beabsichtigt, die Gesellschaft nach § 394 FamFG im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit zu löschen.Einwände gegen die Löschung sind durch Widerspruch binnen einer Frist von 3 Monaten geltend zu machen, andernfalls die Löschung erfolgen wird. Einzulegen ist der Widerspruch bei dem Amtsgericht Siegburg, Neue Poststraße 16, 53721 Siegburg, und zwar entweder schriftlich in deutscher Sprache oder mündlich zur Nieder- schrift der Geschäftsstelle. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden. Der Widerspruch ist binnen der in der Ver- fügung bestimmten Frist einzulegen. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch recht- zeitig bei dem Amtsgericht Siegburg eingeht, auch wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung an die Beteiligten. Kann die schriftliche Be- kanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung.Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Sofern die Löschung noch nicht erfolgt ist, kann der Widerspruch auch noch nach Ablauf der Frist eingelegt werden. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonnabend, einen Sonntag oder einen allgemeinen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch ist zu unterzeichnen. Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht vorgeschrieben.Veränderungen
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Neueintragungen
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