Veröffentlichungen vom Amtsgericht Coesfeld zum Aktenzeichen HRB 10593
Firma: GS-Advisory GmbH
Sitz: Senden
Löschungen
HRB 10593: GS-Advisory GmbH, Senden, Am Dorn 12, 48308 Senden. Die Verschmelzung...
Veränderungen
HRB 10593: GS-Advisory GmbH, Senden, Am Dorn 12, 48308 Senden. Die Gesellschaft ...
Veränderungen
HRB 10593:JEPA Consulting GmbH, Senden, Am Dorn 12, 48308 Senden.Die Gesellschaf...
Veränderungen
JEPA Consulting GmbH, Senden, Am Dorn 10, 48308 Senden. Die Gesellschafterversam...
Veränderungen
JEPA Consulting GmbH, Senden, Am Dorn 12, 48308 Senden. Änderung zur Geschäftsan...
Veränderungen
Speed.tex GmbH, Senden, Am Dorn 12, 48308 Senden. Die Gesellschafterversammlung ...
Veränderungen
Speed.tex GmbH, Senden, Am Dorn 12, 48308 Senden.Die Gesellschafterversammlung v...
Veränderungen
Speed.tex GmbH, Senden, Am Dorn 12, 48308 Senden.Die Gesellschafterversammlung v...
Veränderungen
Speed.tex GmbH, Havixbeck (Am Dorn 12, 48308 Senden). Die Gesellschafterversamml...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.03.2007 16:36:00
Speed.tex GmbH, Havixbeck (Hohenholter Straße 14 a, 48329 Havixbeck). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.02.2007. Gegenstand: Betrieb einer Textilspedition. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Scheipers, Gregor, Ostbevern, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der JEPA GmbH mit Sitz in Havixbeck (Amtsgericht Coesfeld HRB 10214) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 20.02.2007 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.02.2007. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Scheipers, Gregor aus Ostbevern