Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bad Oeynhausen zum Aktenzeichen HRB 10555
Firma: Netz Veltheim Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Porta Westfalica
Adresse: Ravensberger Straße 28, 32457 Porta Westfalica
Löschungen
HRB 10555: Netz Veltheim Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Porta Westfalica...
Veränderungen
HRB 10555: Netz Veltheim Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Porta Westfalica...
Veränderungen
HRB 10555: Netz Veltheim Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Porta Westfalica...
Veränderungen
HRB 10555: Netz Veltheim Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Porta Westfalica...
Veränderungen
HRB 10555: Netz Veltheim Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Porta Westfalica...
Veränderungen
Netz Veltheim Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Porta Westfalica, Möllberge...
Veränderungen
Netz Veltheim Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Porta Westfalica (Möllberge...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.08.2007 15:01:00
Netz Veltheim Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Porta Westfalica (Möllberger Str. 387, 32457 Porta Westfalica). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.06.2007. Gegenstand: Errichtung, Erwerb, Veräußerung und Betrieb von eigenen und fremden Energieversorgungsanlagen, namentlich durch Bereitstellung und Betrieb von Energieversorgungsnetzen sowie von Daten und Telekommunikationsnetzen und die Erbringung aller hiermit zusammenhängender Dienstleistungen. Stammkapital: 1.200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Hübert, Michael, Rheda-Wiedenbrück, *XX.XX.XXXX; Nack, Hans-Günter, Hessisch Oldendorf, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der Gemeinschaftskraftwerk Veltheim Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Porta Westfalica (HRB 8760) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 01.06.2007 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 01.06.2007. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Hübert, Michael aus Rheda-Wiedenbrück,
Nack, Hans-Günter aus Hessisch Oldendorf