Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 105378
Firma: Smyths Toys Germany Verwaltungs AG
Sitz: Köln
Löschungen
HRB 105378: Smyths Toys Germany Verwaltungs AG, Köln, Köhlstraße 8, 50827 Köln. ...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 105378: Smyths Toys Germany Verwaltungs AG, Köln, Köhlstraße 8, 50827 Köln. ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.03.2021 20:00:00
HRB 105378: Smyths Toys Germany Verwaltungs AG, Köln, Köhlstraße 8, 50827 Köln. Aktiengesellschaft. Satzung vom 09.03.2020. Geschäftsanschrift: Köhlstraße 8, 50827 Köln. Gegenstand: Erwerb, Verwaltung und Halten von Geschäftsbeteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften einschließlich der Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Unternehmen, insbesondere bei der Smyths Toys Deutschland AG & Co. KG, Köln, sowie die Finanzierung solcher Kapital- und Personengesellschaften und damit verbundene Dienstleistungen und/oder der Handel mit Spielzeug, Bekleidung und anderen kindbezogenen Produkten aller Art einschließlich Verbrauchsgütern. Grundkapital: 15.340.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Mutterer, Detlef, Winsen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Smyths Toys GmbH, Köln (Amtsgericht Köln, HRB 16651) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 09.03.2020. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Mutterer, Detlef aus Winsen