Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hagen zum Aktenzeichen HRB 10531
Firma: Roadrunner Service GmbH
Sitz: Gevelsberg
Adresse: Gewerbestraße 26, 58285 Gevelsberg
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HRB 10531: Roadrunner Service GmbH, Gevelsberg, Gewerbestraße 26, 58285 Gevelsbe...
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Veröffentlichung vom 12.04.2019 20:02:00
HRB 10531: Roadrunner Service GmbH, Gevelsberg, Gewerbestraße 26, 58285 Gevelsberg. Die Gesellschafterversammlung vom 04.04.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: das Entwickeln, das Vertreiben, das Abrechnen und das Abwickeln von Kundenkarten, das Betreiben eines Roadrunner-Service-Centers sowie die Entwicklung und der Vertrieb von Software einschließlich aller damit zusammenhängender Geschäftstätigkeiten, insbesondere auch die Erbringung von entsprechenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann dabei Aufgaben und Dienstleistungen selbst erbringen oder sich Dritter zu ihrer Durchführung bedienen. Bestellt als Geschäftsführer: Winkelmann, Ralf, Ennepetal, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.04.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.04.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.04.2019 mit der CHW Software GmbH mit Sitz in Gevelsberg (Amtsgericht Hagen, HRB 7167) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Winkelmann, Ralf aus Ennepetal
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Neueintragungen
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