Veröffentlichungen vom Amtsgericht Gütersloh zum Aktenzeichen HRB 10513
Firma: BEKON GmbH
Sitz: Harsewinkel
Adresse: Feringastraße 7, 85774 Unterföhring
Veränderungen
HRB 10513: BEKON GmbH, Harsewinkel, Feringastraße 9, 85774 Unterföhring. Änderun...
Veränderungen
HRB 10513: BEKON GmbH, Harsewinkel, Max-Planck-Straße 15, 33428 Marienfeld. Ände...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.09.2016 20:16:00
HRB 10513: BEKON GmbH, Harsewinkel, Max-Planck-Straße 15, 33428 Marienfeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2016 Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Name und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung von Unterföhring (bisher Amtsgericht München HRB 176964) nach Harsewinkel beschlossen. Geschäftsanschrift: Max-Planck-Straße 15, 33428 Marienfeld. Gegenstand: der Vertrieb, die Planung, die Projektierung, die Montage, die Inbetriebnahme, das Wartungs- und Ersatzteilgeschäft, die Beratung und Unterstützung von Betriebsführungen sowie die Erstellung der Bauleistungen als Generalunternehmer für Gebäude und Außenanlagen für die Errichtung von biologischen Abfallbehandlungsanlagen im In- und Ausland. Stammkapital: 125.508,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Eggersmann, Karlgünter, Harsewinkel, *XX.XX.XXXX; Hein, Thomas, Bad Salzuflen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der BEKON Holding AG, Unterföhring, Landkreis München (Amtsgericht München, HRB 176964) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22.08.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Eggersmann, Karlgünter aus Harsewinkel,
Hein, Thomas aus Bad Salzuflen