Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bochum zum Aktenzeichen HRB 10485
Firma: Uhl Werkstatt-Technik GmbH
Sitz: Bochum
Veränderungen
Veröffentlichung vom 01.09.2005 07:10:00
Uhl Werkstatt-Technik GmbH, Bochum (Harpener Feld 12, 44805 Bochum). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2005. Gegenstand ist die Handelsvertretung von Firmen, die Maschinen und technische Ausrüstungen für die Kraftfahrtechnik herstellen, der Großhandel mit Maschinen und technischen Ausrüstungen für die Kraftfahrtechnik, die Montage, Wartung und Reparatur von Maschinen und technischen Ausrüstungen für die Kraftfahrtechnik. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die zur Erreichung dieses Zwecks geeignet erscheinen. Sie kann sich insbesondere auch an ähnlichen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben. 175.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Nowaczyk, Uwe, Bochum, *XX.XX.XXXX; Dipl.-Oec. Uhl, Thomas, Bochum, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederrung des Teilbetriebes "Werkstatt-Technik" aus dem Vermögen der Karl Uhl GmbH mit Sitz in Bochum zur Neugründung gem. § 123 III Ziffer 2 UmwG nach näherer Maßgabe des Ausgleiderungsplanes vom 26.07.2005. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 26.7.2005 ist das Stammkapital von 175.000 Euro um 25.000 Euro auf 200.000 Euro erhöht worden. 200.000,00 EUR. Die Ausgliederung ist am 26.8.2005 in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen worden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dipl.-Oec. Uhl, Thomas aus Bochum,
Nowaczyk, Uwe aus Bochum