Veröffentlichungen vom Amtsgericht Coesfeld zum Aktenzeichen HRB 10455
Firma: Candy Factory GmbH
Sitz: Raesfeld
Adresse: Königsweg 50 b, 46325 Borken
Löschungen von Amts wegen
HRB 10455: Candy Factory GmbH, Raesfeld, Königsweg 50 b, 46325 Borken. Die Gesel...
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HRB 10455: Candy Factory GmbH, Raesfeld, Königsweg 50 b, 46325 Borken. Durch rec...
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Candy Factory GmbH, Raesfeld, Königsweg 50 b, 46325 Borken. Durch Beschluss des ...
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Candy Factory GmbH, Raesfeld, Steinstraße 29, 46348 Raesfeld. geänderte Geschäft...
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Candy Factory GmbH, Raesfeld, Steinstraße 29, 46348 Raesfeld.Geschäftsanschrift:...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.12.2006 07:09:00
Candy Factory GmbH, Raesfeld (Steinstr. 29, 46348 Raesfeld-Erle). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.11.2006. Gegenstand: Herstellung und der Vertrieb von Süßwaren und anderen Süßigkeiten aus konventionellem und biologischem Ursprung, und alle artverwandten Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Brettschneider, Kirstin, Borken, *XX.XX.XXXX; Brettschneider, Tanja, Borken, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Candy Factory GmbH & Co. KG, Raesfeld (Amtsgericht Coesfeld- HRA 3023 -) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.11.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Brettschneider, Kirstin aus Borken,
Brettschneider, Tanja aus Borken