Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 104504
Firma: Cologneo IV GmbH
Sitz: Köln
Veränderungen
HRB 104504: Cologneo IV GmbH, Köln, c/o Baker Tilly, Am Kupfergraben 4-4a, 10117...
Veränderungen
HRB 104504: Cologneo IV GmbH, Köln, Deutz-Mülheimer-Straße 129, 51063 Köln. Ände...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.01.2021 20:01:00
HRB 104504: Cologneo IV GmbH, Köln, Deutz-Mülheimer-Straße 129, 51063 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.10.2020. Geschäftsanschrift: Deutz-Mülheimer-Straße 129, 51063 Köln. Gegenstand: der Erwerb des mit dem Projektnamen Cologneo II bezeichneten Grundstückes in Köln-Mülheim und dessen Verwaltung sowie die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben auf dem Grundstück als Bauherr/Bauträger im eigenen Namen und für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte. Die Gesellschaft darf Fremdkapital aufnehmen oder Darlehen an verbundene Unternehmen vergeben, soweit dies nicht unter die Genehmigungspflicht des KWG fällt, und die sonstigen Tätigkeiten einer Einrichtung im Sinne des § 31a (2) Ziffer 5 des Wertpapierhandelsgesetzes betreiben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gorens, Theodorus Simon, Kastanienbaum / Schweiz, *XX.XX.XXXX; Kutz, Jürgen, Berlin, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Cologneo IV GmbH & Co. KG, Köln (Amtsgericht Köln, HRA 31492) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.10.2020. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Gorens, Theodorus Simon aus Kastanienbaum / Schweiz,
Kutz, Jürgen aus Berlin