Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bochum zum Aktenzeichen HRB 10403
Firma: Hasenkamp Elektrotechnik GmbH
Sitz: Bochum
Adresse: Grabelohstr. 183, 44892 Bochum
Löschungen von Amts wegen
HRB 10403: Hasenkamp Elektrotechnik GmbH, Bochum, Grabelohstr. 183, 44892 Bochum...
Löschungsankündigungen
HRB 10403: Hasenkamp Elektrotechnik GmbH, Bochum, Grabelohstr. 183, 44892 Bochum...
Veränderungen
Hasenkamp Elektrotechnik GmbH, Bochum, Grabelohstr. 183, 44892 Bochum. Nicht meh...
Veränderungen
Hasenkamp Elektrotechnik GmbH, Bochum (Grabelohstr. 183, 44892 Bochum). Ist nur ...
Veränderungen
Hasenkamp Elektrotechnik GmbH, Bochum (Herner Str. 327, 44809 Bochum). Jeder Liq...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.06.2005 15:10:00
Hasenkamp Elektrotechnik GmbH, Bochum (Herner Str. 327, 44809 Bochum). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.1.2005. Gegenstand: Installation, Handel und Vertrieb von elektrischen, elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und damit im Zusammenhang stehenden handwerklichen Leistungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen durchzuführen, die geeignetsind, dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu dienen. Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Förderung des Unternehmenszweckes andere Unternehmen mit Sitz im Inland oder im Ausland zu gründen oder zu erwerben oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen oder deren Geschäftsführung zu übernehmen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hasenkamp, Ralf, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Hasenkamp Elektrotechnik AG, Amtsgericht Bochum (HRB 6520) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 21.1.2005. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hasenkamp, Ralf aus Recklinghausen