Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aachen zum Aktenzeichen HRB 10391
Firma: Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mit beschränkter Haftung
Sitz: Heinsberg
Adresse: Klostergasse 17, 52525 Heinsberg
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HRB 10391: Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mit beschrä...
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Berichtigungen
Veröffentlichung vom 25.09.2018 20:00:00
HRB 10391: Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mit beschränkter Haftung, Heinsberg, Klostergasse 17, 52525 Heinsberg. Von Amts wegen berichtigend eingetragen: Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Wirtschaft, der Industrie, des Handwerks, des Handels und des Kleingewerbes im Kreis Heinsberg mit dem Ziel, durch eine Stärkung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft die Wirtschaftskraft nachhaltig zu steigern und die Wirtschafts- und Sozialstruktur in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie des Kreises Heinsberg zu verbessern. Hierzu übernimmt die Gesellschaft auch Aufgaben im Freizeit- und Tourismusbereich und der insbesondere touristischen Standortentwicklung sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen, die der Stärkung und Förderung der Wirtschaftsräume innerhalb des Gesellschaftsgebietes und seines Umlandes in den Bereichen Freizeit und Naherholung sowie Tourismus dienen. (2) Die Gesellschaft wird ergänzend zum eigenständigen örtlichen Angebot wirtschaftsfördernder Leistungen der Städte und Gemeinden des Kreises Heinsberg tätig. (3) Die Gesellschaft soll dazu im Bereich der Wirtschaftsförderung insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen: a) die Städte und Gemeinden bei ihren örtlichen Aufgaben der Wirtschaftsförderung und der damit zusammenhängenden Planungen unterstützen, b) für den Wirtschaftsstandort Kreis Heinsberg und die Ansiedlung neuer Unternehmen im Verbreitungs- und Verflechtungsbereich der Gesellschaft im Gesellschaftsgebiet werben, c) ansässige und ansiedlungswillige Unternehmen bei der Beschaffung von Grundstücken, Gebäuden und öffentlichen lnvestitionshilfen beraten und unterstützen, d) die Gründung selbstständiger Existenzen unterstützen, e) die ansässige Wirtschaft bei der Gewinnung und Sicherung ihres Arbeitskräftebedarfes beraten und unterstützen, f) Innovationen und neue Technologien in der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes fördern, g) Schaffung und Pflege von Netzwerken auf lokaler, regionaler, überregionaler und nationaler sowie auch grenzüberschreitender Ebene, h) im Rahmen des Unternehmensgegenstandes gemäß § 2 Abs. 1 Grundstücke erwerben, veräußern, pachten, verpachten, mieten, vermieten, erschließen und bebauen, i) den Betrieb von Innovations- und Gründerzentren, insbesondere des Gründer- und Service-Zentrum Hückelhoven (GSZH). (4) Die Gesellschaft soll dazu im Bereich der Tourismusförderung insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen: a) Schaffung und Umsetzung einer einheitlichen Strategie zum Tourismus- und Regionalmarketing im und für den Kreis Heinsberg gemäß seiner touristischen Profilthemen, insbesondere Radfahren, Wandern, Naturerlebnis und als Genussregion inkl. der Realisierung aller dafür notwendigen Kommunikationsmaßnahmen, insbesondere der Marke "Heinsberger Land -erfrischend entspannt" gemäß der Markenphilosophie, b) die Zusammenarbeit mit der Niederrhein Tourismus GmbH in Unterstützung der Gesellschafterfunktion des Kreises Heinsberg an der Niederrhein Tourismus GmbH, c) Konzeption, Durchführung und Koordinierung von Maßnahmen zur Sicherung und Steigerung der Qualität im Tourismus im Kreis Heinsberg, d) Implementierung übergreifender touristischer Themen auf kreisbezogener und kreisübergreifender Ebene durch Koordination, Information und Umsetzungsbegleitung, e) Schaffung und Pflege von Netzwerken auf lokaler, regionaler, überregionaler und nationaler sowie auch grenzüberschreitender Ebene, f) die Unterstützung der touristischen Entwicklung durch Ansprache, Beratung und Koordinierung potenzieller Leistungsträger und Investoren im Gesellschaftsgebiet g) die Sicherung eines lnformationsservices zur Auskunft im und über den touristischen Wirtschaftsraum Kreis Heinsberg für die Allgemeinheit (Einwohner und Gäste). (5) Das Unternehmen dient nicht Erwerbszwecken, sondern verfolgt als öffentliche Einrichtung der kommunalen Gesellschafter im Allgemeininteresse liegende Aufgaben auch nichtgewerblicher Art und nimmt hierzu allgemeine ideelle und wirtschaftliche Interessen der Gesellschafter wahr. Dementsprechend ist zur Förderung des Gemeinwohls auch die Durchführung verlustbringender Geschäfte und Maßnahmen zulässig. Die Gesellschaft ist berechtigt, im geringen, rechtlich vertretbaren Umfang auch für private Auftraggeber tätig zu sein. (6) Die Gesellschaft ist berechtigt, die ihr zur Förderung des Unternehmenszwecks zufließenden Mittel bzw. Zuschüsse zu verwalten und diese auf der Grundlage gesellschaftseigener und nicht-gesellschaftseigener Mittel- und Zuschussvergaberichtlinien an Drittempfänger weiterzuleiten oder zu eigenen Zwecken zu verwenden. (7) Die Gesellschaft ist im Rahmen der Gesetze, insbesondere aller einschlägigen Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert oder verwirklicht werden kann. Sie kann sich auch zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten sowie Vereinbarungen zur Zusammenarbeit aller Art abschließen. Hierzu gehört auch die Übernahme von Sonderaufgaben im Sinne von Hilfs- und Nebengeschäften, die den vorstehenden öffentlichen Interessen zu dienen bestimmt sind. (8) Die Gesellschaft soll in der Regel einen Gewinn erwirtschaften, der so hoch ist, dass er außer den für die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens notwendigen Rücklagen mindestens einer marktüblichen Verzinsung des Eigenkapitals entspricht. Der primäre Zweck der Gesellschaft ist jedoch nicht die Gewinnerzielung, sondern die Verfolgung öffentlicher Zwecke im Sinne der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durch Unterstützung der Standortentwicklung und der Förderung von Tourismus zur Steigerung der Lebensqualität aller Einwohner und Einwohnerinnen im Gesellschaftsgebiet. (9) Die Gesellschaft darf Aufgaben und Interessen der Förderungen im Bereich der Wirtschaftsförderung und Tourismusförderung ausschließlich für die Gesellschafter sowie alle damit im Zusammenhang stehende Arbeiten für öffentlich-rechtliche Auftraggeber und solchen, die diesen gleichgestellt sind, aus dem Gesellschafterkreis wahrnehmen. Hierbei wird die Gesellschaft insbesondere auf die besonderen Anforderungen und Bedürfnisse der Gesellschafter bei deren Erfüllung kommunaler Aufgaben Rücksicht nehmen. Bei den in Abs. 3 und Abs. 4 genannten Aufgaben im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Tourismusförderung handelt es sich um Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, die mit besonderen Gemeinwohlverpflichtungen verbunden sind und die im Interesse der Allgemeinheit erbracht werden.Veränderungen
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Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mit beschränkter Haftu...
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