Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamm zum Aktenzeichen HRB 10355
Firma: Print Media Group GmbH
Sitz: Hamm
Veränderungen
HRB 10355: Print Media Group GmbH, Hamm, St.-Reginen-Platz 5, 59069 Hamm. Die Ge...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.03.2021 20:02:00
HRB 10355: Print Media Group GmbH, Hamm, St.-Reginen-Platz 5, 59069 Hamm. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.03.2021. Geschäftsanschrift: St.-Reginen-Platz 5, 59069 Hamm. Zweigniederlassung unter gleicher Firma errichtet in: 69181 Leimen, Geschäftsanschrift: Gutenbergstraße 4, 69181 Leimen. Gegenstand: Umfassende Betätigung innerhalb der Druckereibranche, die technische Herstellung von Druckerzeugnissen aller Art, sowie deren Handel, die Vornahme aller hiermit im Zusammenhang stehenden Handlungen und Rechtsgeschäfte, die Betätigung innerhalb ähnlicher Branchen sowie das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Grobe, Rainer, Hamm, *XX.XX.XXXX; Titt, Martin, Bönen, *XX.XX.XXXX; von Kiedrowsky, Marc, Fröndenberg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Print Media Group GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamm, Amtsgericht Hamm, HR A 3668, nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.03.2021. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Grobe, Rainer aus Hamm,
Titt, Martin aus Bönen,
von Kiedrowsky, Marc aus Fröndenberg