Veröffentlichungen vom Amtsgericht Paderborn zum Aktenzeichen HRB 10322
Firma: Evangelisches Krankenhaus Lippstadt gemeinnützige GmbH
Sitz: Lippstadt
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HRB 10322: Evangelisches Krankenhaus Lippstadt gemeinnützige GmbH, Lippstadt, Wi...
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HRB 10322:Evangelisches Krankenhaus Lippstadt gemeinnützige GmbH, Lippstadt, Wie...
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Evangelisches Krankenhaus Lippstadt gemeinnützige GmbH, Lippstadt, Wiedenbrücker...
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Veröffentlichung vom 14.11.2011 12:00:00
Evangelisches Krankenhaus Lippstadt gemeinnützige GmbH, Lippstadt, Wiedenbrücker Str. 33, 59555 Lippstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2011 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Evangelisches Krankenhaus Lippstadt Förder-Stiftung mit Sitz in Lippstadt (Amtsgericht Paderborn HRA 6119) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 475.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital und Gesellschafter) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Satzung ist in den §§ 2 und 4 geändert. 500.000,00 EUR. von Amts wegen ergänzt: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist befugt, die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten zu vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.09.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2011 Teile des Vermögens der Evangelisches Krankenhaus Lippstadt Förder-Stiftung mit Sitz in Lippstadt (Amtsgericht Paderborn HRA 6119) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Evangelisches Krankenhaus Lippstadt gemeinnützige GmbH, Lippstadt, Wiedenbrücker...
Neueintragungen
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