Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bochum zum Aktenzeichen HRB 10300
Firma: P und G Bauunternehmung GmbH
Sitz: Herne
Adresse: Westfalenstr. 37, 44651 Herne
Vorgänge ohne Eintragung
P und G Bauunternehmung GmbH, Herne, Westfalenstr. 37, 44651 Herne....
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 05.01.2010 09:22:00
P und G Bauunternehmung GmbH, Herne, Westfalenstr. 37, 44651 Herne.Firma P und G Bauunternehmung GmbH, HerneLöschung im HandelsregisterSehr geehrter Herr Kwiecien,nach den hier vorliegenden Unterlagen sind Zwangsvollstreckungsversuche gegen die Gesellschaft erfolglos geblieben. Dies legt die Annahme nahe, dass die Gesellschaft über kein verwertbares Vermögen mehr verfügt. Das Gericht beabsichtigt daher, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 Abs. 1 FamFG von Amts wegen zu löschen.Hiermit wird Ihnen gemäß § 394 Abs. 1 FamFG Gelegenheit gegeben, binnen drei Monaten gegen dieses Vorhaben Widerspruch einzulegen.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Bochum, Viktoriastraße 14, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.HochachtungsvollHein RichterinVeränderungen
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