Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 102841
Firma: Röchling MA Holding SE
Sitz: Köln
Veränderungen
HRB 102841: Röchling MA Holding SE, Köln, Richard-Wagner-Straße 9, 68165 Mannhei...
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Vorgänge ohne Eintragung
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 31.08.2020 20:01:00
HRB 102841: Röchling MA Holding SE, Köln, Richard-Wagner-Straße 9, 68165 Mannheim. Europäische Aktiengesellschaft (SE). Satzung vom 02.04.2020. Geschäftsanschrift: Richard-Wagner-Straße 9, 68165 Mannheim. die Verwaltung des eigenen Vermögens, das Halten und Verwalten von Beteiligungen jeder Art sowie die Erbringung von Management-, Verwaltungs- und ähnlichen Dienstleistungen im vorgenannten Bereich für andere Gesellschaften und Unternehmen. 120.000,00 EUR. Ist nur ein Mitglied des Leitungsorgans bestellt, so vertritt es allein. Sind mehrere Mitglieder des Leitungsorgans bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Mitglied des Leitungsorgans gemeinsam mit einem Prokuristen. Mitglied des Leitungsorgans: Professor Dr. Knaebel, Hanns-Peter, Konstanz, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Verschmelzung der Alwine Beteiligungen AG mit Sitz in Wien (Firmenbuch des Handelsgerichts Wien, FN 502612 k) als übertragender Rechtsträger mit der Röchling Engineering Plastics Beteiligungs AG mit Sitz in Köln ( Amtsgericht Köln, HRB 100784) als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 02.04.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.06.2020 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.05.2020 unter gleichzeitiger Annahme der Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.