Veröffentlichungen vom Amtsgericht Duisburg zum Aktenzeichen HRB 10255
Firma: SERVICO Facility Management GmbH
Sitz: Dinslaken
Adresse: Schöttmannshof 14, 46539 Dinslaken
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HRB 10255: SERVICO Facility Management GmbH, Dinslaken, Schöttmannshof 14, 46539...
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Veröffentlichung vom 30.09.2005 09:15:00
ServiCo GmbH, Dinslaken (Schöttmannshof 14, 46539 Dinslaken). Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Ziffer (1) (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR auf nunmehr EUR 30.000,00 beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer (1) (Firma und Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: SERVICO Facility Management GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Unternehmensberatung und Coaching, Qualitätsmanagement, Durchführung von Marketingmaßnahmen und Maßnahmen zur Personalbeschaffung, Aus- und Fortbildung sowie die Planung, Beratung und Durchführung von infrastrukturellen Serviceleistungen (Facilitymanagement) an und in Gebäuden aller Art und die Durchführung von Personaldienstleistungen- und Personalvermittlungen. 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage Teile des Vermögens der Economy Service Feldker & Partner GmbH mit Sitz in Dinslaken (Amtsgericht Duisburg HRB 9949) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.