Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 102538
Firma: Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH
Sitz: Köln
Berichtigungen
HRB 102538: Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH, Leverk...
Veränderungen
HRB 102538: Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH, Köln, ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.08.2020 20:02:00
HRB 102538: Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH, Köln, Im Mediapark 8, 50670 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.07.2020. Geschäftsanschrift: Im Mediapark 8, 50670 Köln. die Versorgung von Kunden mit Energie, insbesondere mit Strom und Gas und alle hiermit im Zusammenhang stehenden Leistungen, ferner die Haus- und Immobilienverwaltung sowie die Vermarktung von Internetprodukten und die Erbringung von Kommunikations- und Bürodienstleistungen. 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Engel, Volker, Meerbusch, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Hoerner, Ines, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Lucas, Helen, Köln, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der 365 AG, Köln (Amsgericht Köln, HRB 33752) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 16.07.2020. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Engel, Volker aus Meerbusch,
Hoerner, Ines aus Köln,
Lucas, Helen aus Köln